Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juni 2025 · Gotthardzyt, Hertensteinstrasse 18, 6004 Luzern
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge, die zwischen Gotthardzyt (nachfolgend «Atelier» oder «wir») und dem Kunden (nachfolgend «Auftraggeber» oder «Sie») im Zusammenhang mit Uhrenreparatur, Wartung und Restaurierung abgeschlossen werden.
Mit der Übergabe einer Uhr zur Beurteilung, Reparatur oder Restaurierung akzeptieren Sie diese AGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, wir haben ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Auftragserteilung und Beurteilung
Jeder Auftrag beginnt mit einer Beurteilung der Uhr. Das Atelier erstellt eine schriftliche Einschätzung, die den Zustand der Uhr, empfohlene Arbeiten und die voraussichtlichen Kosten beschreibt.
Die Beurteilung wird dem Auftraggeber mitgeteilt. Weitergehende Arbeiten beginnen erst, wenn der Auftraggeber ausdrücklich sein Einverständnis erteilt hat. Die Kosten für die Beurteilung (CHF 105) fallen unabhängig davon an, ob ein weiterer Auftrag erteilt wird.
Stellt das Atelier während der Arbeit unvorhergesehene Umstände fest, die zu einer wesentlichen Kostenabweichung führen würden, wird der Auftraggeber unverzüglich kontaktiert. Weitergehende Arbeiten werden erst nach Rücksprache und erneuter Zustimmung vorgenommen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
- Patina-bewusste Beurteilung: CHF 105
- Werkreinigung & Wartung: CHF 230
- Oberflächen- & Elementrestaurierung: CHF 358
Diese Preise sind Grundpreise. Abhängig vom tatsächlichen Aufwand, dem Zustand der Uhr und anfallenden Ersatzteilen kann der Endpreis abweichen. Eine verbindliche Kostenschätzung wird im Rahmen der Beurteilung erstellt.
Die Zahlung erfolgt bei Abholung der Uhr in bar oder per Banküberweisung. Wir behalten uns vor, eine Anzahlung zu verlangen, insbesondere bei Ersatzteilkosten.
4. Lieferzeiten und Fristen
Die voraussichtliche Bearbeitungszeit wird dem Auftraggeber bei Auftragserteilung mitgeteilt. Angaben zu Lieferzeiten sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich ein verbindlicher Fertigstellungstermin vereinbart wurde.
Verzögerungen, die auf Umstände zurückzuführen sind, die ausserhalb unseres Einflussbereichs liegen (z. B. Lieferzeiten für Ersatzteile, Herstellerabklärungen), werden dem Auftraggeber so früh wie möglich mitgeteilt.
5. Sorgfaltspflicht und Aufbewahrung
Das Atelier behandelt jede anvertraute Uhr mit der gebotenen Sorgfalt. Wir bewahren alle uns übergebenen Uhren gesichert auf. Der Zugang zum Werkstattbereich ist auf das Fachpersonal beschränkt.
Wir empfehlen dem Auftraggeber, den Versicherungsschutz für die Uhr während der Aufbewahrung im Atelier zu prüfen. Eine Versicherung durch das Atelier besteht nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
Den Zustand der Uhr bei Annahme dokumentieren wir schriftlich. Auf Wunsch können Lichtbilder erstellt werden.
6. Ersatzteile
Ersatzteile werden nur eingesetzt, wenn dies für die ordnungsgemässe Funktion der Uhr notwendig ist. Wir verwenden ausschliesslich zertifizierte Komponenten.
Wenn der Auftraggeber Wert auf Originalteile des Herstellers legt, wird dies vorab besprochen. Herstelleroriginale können Aufpreis und längere Beschaffungszeiten bedeuten.
Ausgebaute Originalteile werden dem Auftraggeber auf Wunsch zurückgegeben.
7. Abholung und nicht abgeholte Uhren
Fertige Uhren werden dem Auftraggeber zur Abholung mitgeteilt. Die Uhr ist innerhalb von 30 Tagen nach Fertigstellungsmitteilung abzuholen.
Bei längerer Lagerung behalten wir uns vor, Lagerkosten in Rechnung zu stellen. Nicht abgeholte Uhren nach Ablauf von sechs Monaten ab Fertigstellungsmitteilung und trotz mehrfacher Kontaktversuche werden gemäss den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
8. Haftungsbeschränkung
Das Atelier haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung auf den direkten Schaden am betroffenen Uhrenteil begrenzt.
Bei sehr alten Uhren oder solchen mit unbekanntem Vorschaden kann das Atelier nicht für Schäden haften, die auf den vorbestehenden Zustand des Uhrwerks oder der Gehäuseteile zurückzuführen sind. In solchen Fällen werden mögliche Risiken im Rahmen der Beurteilung besprochen.
9. Reklamationen
Mängel an der geleisteten Arbeit sind innerhalb von 14 Tagen nach Abholung der Uhr schriftlich oder mündlich zu melden. Wir prüfen die Reklamation sorgfältig und nehmen bei berechtigten Beanstandungen kostenlose Korrekturen vor.
Normale Gangabweichungen innerhalb der technischen Toleranz des jeweiligen Kalibers gelten nicht als Mangel.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Luzern, sofern gesetzlich zulässig.
11. Kontakt
Gotthardzyt
Hertensteinstrasse 18
6004 Luzern, Schweiz
Telefon: +41 41 420 53 69
E-Mail: [email protected]
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